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   BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 11/80   

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https://dejure.org/1980,5385
BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 11/80 (https://dejure.org/1980,5385)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1980 - IV ARZ 11/80 (https://dejure.org/1980,5385)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1980 - IV ARZ 11/80 (https://dejure.org/1980,5385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1284
  • FamRZ 1980, 563
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80

    Negativer Zuständigkeitsstreit in einem rechtshängigen Verfahren als

    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 11/80
    Dies hat der Senat in seinem Beschluß vom 5. März 1980 - IV ARZ 8/80 im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AP ZPO § 36 Nr. 17) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1964, 224, 227 NJW 1964, 1573, 1574) mit ausführlicher Begründung dargelegt.
  • BAG, 03.07.1974 - 5 AR 148/74

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Rechtskräftige Unzuständigkeitserklärungen

    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 11/80
    Dies hat der Senat in seinem Beschluß vom 5. März 1980 - IV ARZ 8/80 im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AP ZPO § 36 Nr. 17) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1964, 224, 227 NJW 1964, 1573, 1574) mit ausführlicher Begründung dargelegt.
  • BayObLG, 22.05.1964 - Allg. Reg. 11/64
    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 11/80
    Dies hat der Senat in seinem Beschluß vom 5. März 1980 - IV ARZ 8/80 im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AP ZPO § 36 Nr. 17) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1964, 224, 227 NJW 1964, 1573, 1574) mit ausführlicher Begründung dargelegt.
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ARZ 510/80

    Zuständigkeitsregelung für gerichtliche Neufestsetzung des Betrages für

    Dies hat der Senat in seinen zur Veröffentlichung bestimmten Beschlüssen je vom 5. März 1978 - IV ARZ 8/80 und IV ARZ 11/80 -, die den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis gebracht werden, mit ausführlicher Begründung dargelegt.

    Unter einem Titel der genannten Art ist nicht nur die erstmalige Festsetzung, sondern auch eine gerichtliche Neufestsetzung des bereits einmal gerichtlich festgesetzten oder in einer Verpflichtungserklärung nach § 642 c ZPO bezifferten Regelunterhaltsbetrages zu verstehen (Senatsbeschluß vom 5. März 1980 - IV ARZ 11/80 -).

  • BayObLG, 08.03.1999 - 1Z BR 73/98

    Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins an einen Nacherben oder an einen Vorerben

    Vielmehr kann sein Erbrecht erst nach Eintritt des Nacherbfalls bezeugt werden (BGH WM 1980, 1042/1043 = FamRZ 1980, 563/564; Staudinger/Behrends-Avenarius § 2100 Rn. 81).
  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 356/02
    Vielmehr kann sein Erbrecht erst nach Eintritt des Nacherbfalls bezeugt werden (BGH, WM 1980, 1042 [1043] = FamRZ 1980, 563 [564]; Staudinger-Behrends-Avenarius, § 2100 Rdnr. 81).
  • BGH, 07.04.1982 - IVb ARZ 17/82

    Zuständigkeitsstreit nach Zustellung oder Mitteilung der Antragsschrift zur

    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO setzt in allen Verfahrensarten, in denen die Gegenpartei - wie hier - vor der Entscheidung am Verfahren zu beteiligen ist, regelmäßig einen Zuständigkeitsstreit nach Zustellung oder - wo dies nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften genügt - Mitteilung der Antragsschrift voraus (Senatsbeschlüsse vom 5. März 1980 - IV ARZ 8/80 = FamRZ 1980, 562; und IV ARZ 11/80 = FamRZ 1980, 563).
  • BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 189/98

    Nichterhebung von Sachverständigenauslagen wegen unrichtiger Sachbehandlung

    Die Beschwerdeberechtigung des Antragstellers zu 2), der gegen den Kostenansatz zunächst keine Erinnerungen gemäß § 14 Abs. 2 KostO eingelegt hatte, ergibt sich daraus, daß er durch die Erinnerungsentscheidung des Landgerichts in seinen Rechten beeinträchtigt ist (vgl. für den vergleichbaren Fall der Berechtigung zur Einlegung der weiteren Beschwerde BayObLG FamRZ 1980, 563; Jansen FGG 2.Aufl. Rn.8, Keidel/Kuntze FGG 13.Aufl. Rn.10, je zu § 27).
  • AG Hameln, 27.01.2022 - 19 VI 157/20

    Vorerbe; Nacherbe; Nacherbschaft; Nacherbfall; Anwartschaftsrecht; Erbschein;

    Vielmehr kann sein Erbrecht erst nach Eintritt des Nacherbfalls bezeugt werden (vgl. BGH FamRZ 1980, 563, 564; BayObLG, Beschluss vom 08.03.1999, 1Z BR 73-98, NJW-RR 1999, 805 [BayObLG 08.03.1999 - 1 Z BR 73/98] ; Zimmermann in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 352b Rn. 3; Grziwotz in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 2353 Rn. 90).
  • BGH, 21.12.1983 - IVb ARZ 54/83

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Vorliegen einer rechtskräftigen

    Unter einem Titel der genannten Art ist, sofern bereits einmal eine gerichtliche Neufestsetzung des Regelunterhaltsbetrages erfolgt ist, diese zu verstehen (Senatsbeschluß vom 5. März 1980 a.a.O. S. 563; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 5. März 1980 - IV ARZ 11/80 - FamRZ 1980, 563 und vom 23. April 1980 - IVb ARZ 510/80 - FamRZ 1980, 675; Zöller/Philippi ZPO 13. Aufl. § 642 b Anm. II 2).
  • BGH, 17.02.1982 - IVb ARZ 10/82

    Voraussetzung der Zustellung oder der Mitteilung der das Verfahren in Gang

    Unter einem Titel der genannten Art ist nicht nur die erstmalige Festsetzung, sondern auch eine gerichtliche Neufestsetzung des bereits einmal gerichtlich festgesetzten Regel-Unterhaltsbetrages zu verstehen (Senatsbeschluß vom 5. März 1980 a.a.O. S. 563; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 5. März 1980 - IV ARZ 11/80 - FamRZ 1980, 563 und vom 23. April 1980 - IVb ARZ 510/80 - FamRZ 1980, 675; Zöller/Philippi, 13. Aufl. § 642 b Anm. II 2).
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